JUGENDGRUPPE KÄGISWIL

RAUMBENÜTZUNG

Liebi Mitglieder/inne vom JGK

Dä JGK- Ruum stad grundsätzlich allnä Mitglieder zur Verfüägig. Dänkid dra, dasser gnuäg früäh mich afragid, ob a dem Tag, wonär inä wennd, s JGK au frii isch und nüd im Pfarriisaal isch. Alli Mitglieder wos JGK wennd miätä müänd mid miär persönlich Kontakt ufnäh, damit mer alles chönnd abmachä. Wenn öpper vom Vorstand wett s JGK für Mitglieder uftuä, sött das au gnuäg früäh miär mitteilt wärdä, nid dass es Termin-Kollusion gid ;)

Ich wünschä allnä äs luschtigs, erläbnisriichs Vereinsjahr im JGK

Lg Debby Imhof

 

076 457 88 86

(de_imhof(at)hotmail.com)

Reglement für die Benützung des JGK- Raumes Kägiswil


1   Der JGK- Raum im Untergeschoss der Pfarrkirche Kägiswil steht den JGK- Mitgliedern zum Zusammensein, Spielen und Musikhören grundsätzlich täglich zur Verfügung. Ausnahmen (siehe Punkt 9) gibt der/ die Raumchef/ in. (Achtung: Gottesdienste beachten! Nur leise Musik laufen lassen).


2   Der Schlüssel muss bei dem/ der Raumchef/ in abgeholt und persönlich nach Abmachung zurückgebracht werden. Mit Entgegennahme des Schlüssels verpflichtet sich der/ die Empfänger/ in dieses Reglement einzuhalten.


3   Der/ die Schlüsselempfänger/ in ist verantwortlich für den Schlüssel und die Sauberkeit. Er/ sie haftet für allfällige Schäden.


4   Der Raum (inklusive WC, Eingangsbereich) muss im gleichen Zustand verlassen werden, wie man ihn antrifft. Im Bedarfsfall muss gewischt und feucht aufgenommen werden (Material in Küche und Putzraum).


5   Das Kiffen ist in den Räumen und im Freien nicht erlaubt. Im Raum gilt striktes Rauchverbot für alle. Eine Raucherecke befindet sich vor dem Pfarreisaal (Achtung: Nachtruhe!). Für Jugendliche unter 16 Jahren besteht Alkoholverbot. Während der Woche gilt grundsätzlich Alkoholverbot.


6   Im Freien ist absolute Ruhe einzuhalten! Achtung: Bitte keine Gegenstände (Flaschen, Papier, Zigarettenstummel etc.) ins Freie nehmen, bzw. herumliegen lassen.


7   Getränke und Snacks können mitgebracht werden. Im JGK- Raum stehen zudem auch Getränke gegen Bezahlung gemäss Preisliste zur Verfügung. Das Leergut und der Abfall muss von den Benützenden entsorgt werden.


8   Bei Nichteinhalten von Zeiten und Ordnung oder bei Sachbeschädigung kann der/  die Raumchef/ in mit Rücksprache mit dem JGK- Vorstand den betreffenden Jugendlichen den Aufenthalt im JGK- Raum für eine gewisse Zeit oder ganz verbieten.


9   Bei bestimmten Anlässen im Pfarreisaal steht der JGK- Raum nicht zur Verfügung. Bei andern muss entsprechend Rücksicht genommen werden. Der Pfarreileiter informiert der/ die Raumchef/ in über diese Anlässe.


10   Der JGK- Raum dient in erster Linie JGK- Mitgliedern für den Aufenthalt gemäss obigen Punkten oder wird bei JGK- Anlässen benützt. Der JGK- Raum kann allerdings auch für private Anlässe (Geburtstagsparty…) gemietet werden. Es wird folgende Miete für den Raum zugunsten der JGK- Kasse erhoben, wobei bei gutem Hinterlassen der Räumlichkeiten ein Teil zurückerstattet wird:


JGK- Mitglieder: 

Fr. 100.- bezahlen und Fr. 50.- retour bei gutem Hinterlassen.


Nicht- Mitglieder: 

Fr. 200.- bezahlen und Fr. 50.- retour bei gutem Hinterlassen


11   Getränke können selbst mitgebracht werden oder gegen Bezahlung an der JGK- Bar gekauft werden. Bis spätestens 18.00 Uhr des folgenden Tages muss der Raum geputzt und der Schlüssel abgegeben sein. Alle Einzelheiten und Bedingungen werden von Fall zu Fall mit dem/ der Raumchef/ in abgesprochen.



Raumchefin Vereinsjahr 2009/ 2010:    Debby Imhof, 076/ 457 88 86

Kägiswil, Februar 2010, der Vorstand der Jugendgruppe Kägiswil